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   LSG Baden-Württemberg, 28.01.2011 - L 8 U 4946/08   

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LSG Baden-Württemberg, 28.01.2011 - L 8 U 4946/08 (https://dejure.org/2011,19840)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.01.2011 - L 8 U 4946/08 (https://dejure.org/2011,19840)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Januar 2011 - L 8 U 4946/08 (https://dejure.org/2011,19840)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 und 2110 - Einwirkungskausalität - kumulative Belastung - Hebe-/Tragelasten und Körperschwingungen - haftungsbegründende Kausalität - belastungskonforme Bandscheibenschädigung - nach Aufgabe der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Baden-Württemberg, 27.08.2010 - L 8 U 891/10
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.01.2011 - L 8 U 4946/08
    In den am 04.08.2005 veröffentlichten Konsensempfehlungen der interdisziplinären Arbeitsgruppe "Medizinische Beurteilungskriterien bei den Berufskrankheiten der Lendenwirbelsäule" (Trauma und Berufskrankheit 3, 2005, S. 211 ff - Konsensempfehlungen -) entsprechen die im vollen Konsens aller Teilnehmer verabschiedeten Kriterien zur Überzeugung des Senats der gegenwärtigen herrschenden Meinung der Wissenschaft, welche der Senat daher in ständiger Rechtsprechung (vgl. stellvertretend Urteile des Senats vom 19.11.2010 - L 8 U 4745/08 und vom 27.08.2010 - L 8 U 891/10 -) seiner Entscheidung zugrundelegt.

    Von den Zusatzkriterien im Sinne der Fallkonstellation B2 ist zu berücksichtigen, dass beim Kläger nach dem radiologischen Gutachten von PD Dr. R. (Seite 16 des Gutachtens) mehrere Bandscheiben von Höhenminderung und/oder Prolaps betroffen sind, nämlich die Bandscheiben L2/L3 (Chondrose Grad III), L3/4 (Chondrose Grad II) und L4/L5 (Prolaps), weshalb der erste Punkt der Zusatzkriterien (Höhenminderung und/oder Prolaps an mehreren Bandscheiben) erfüllt ist - nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 27.08.2010 a.a.O.) müssen zur Abgrenzung des Zusatzkriteriums von der Grundkonstellation der Fallgruppen B mindestens 3 Segmenten betroffen sein -.

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.01.2011 - L 8 U 4946/08
    Die Tatbestandsmerkmale "versicherte Tätigkeit", "Verrichtung", "Einwirkungen" und "Krankheit" müssen im Sinne des Vollbeweis, also mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit, vorliegen (vgl. BSG, Urteil vom 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R - , veröffentlicht in juris).

    Abweichend von der früheren Verwendung des Begriffs der haftungsbegründenden Kausalität ist auch im Berufskrankheiten-Recht der ursächliche Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und den Einwirkungen nicht als haftungsbegründende Kausalität zu bezeichnen (vgl. BSG, Urteil vom 02.04.2009, aaO).

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 9/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.01.2011 - L 8 U 4946/08
    In diesem Sinne ist die für sich alleine nicht als gesundheitsgefährdend einzustufende Schwingungsbelastung wesentlich ursächlich, da sie mit der das gleiche Zielorgan der Berufskrankheit Nr. 2108 betreffenden Einwirkung konkurriert und zu der errechneten Dosis von 15, 79 MNh noch hinzutritt (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG Urteil vom 27.06.2006 - B 2 U 9/05 R -, SozR 4-2700 § 9 Nr. 8).

    Eine in der abschließenden Liste der Anlage 1 zur BKV nicht aufgeführte, neue BK, die aus verschiedenen BK-Tatbeständen zusammengefasst und daher unzulässig wäre, ist in der kumulativen Berücksichtigung der genannten wirbelsäulenbelastenden Expositionen nicht zu sehen (vgl. BSG Urteil vom 27.06.2006, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2010 - L 8 U 4745/08
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.01.2011 - L 8 U 4946/08
    In den am 04.08.2005 veröffentlichten Konsensempfehlungen der interdisziplinären Arbeitsgruppe "Medizinische Beurteilungskriterien bei den Berufskrankheiten der Lendenwirbelsäule" (Trauma und Berufskrankheit 3, 2005, S. 211 ff - Konsensempfehlungen -) entsprechen die im vollen Konsens aller Teilnehmer verabschiedeten Kriterien zur Überzeugung des Senats der gegenwärtigen herrschenden Meinung der Wissenschaft, welche der Senat daher in ständiger Rechtsprechung (vgl. stellvertretend Urteile des Senats vom 19.11.2010 - L 8 U 4745/08 und vom 27.08.2010 - L 8 U 891/10 -) seiner Entscheidung zugrundelegt.
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.01.2011 - L 8 U 4946/08
    Da das Unterschreiten - anders als in den Fällen ohne Mischbelastung (vgl. Urteil des BSG vom 30.10.2007 B 2 U 4/06 R = BSGE 99, 162 zur Bedeutung von Grenzwerten) - oder das Überschreiten des Grenzwerts vorliegend nicht den Ausschluss bzw. die Bestätigung der Gesundheitsschädigung der LWS zwingend beinhaltet, ist mit der zusätzlichen Risikoerhöhung der Eintritt der Gesundheitsgefährdung vor oder nach Erreichen des Grenzwerts von 12, 5 MNh noch wahrscheinlicher, weshalb die errechnete Einwirkung der Schwingungsbelastung trotz des Umstands, dass der errechnete Dosiswert von 15, 79 MNh allein ausreicht, nicht vernachlässigt werden kann und somit wesentlich im Rechtssinne ist.
  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.01.2011 - L 8 U 4946/08
    Wahrscheinlich ist diejenige Möglichkeit, der nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Umstände gegenüber jeder anderen Möglichkeit ein deutliches Übergewicht zukommt (vgl. BSGE 45, 286); eine Möglichkeit verdichtet sich dann zur Wahrscheinlichkeit, wenn nach der herrschenden medizinisch-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen den ursächlichen Zusammenhang spricht (BSGE 60, 58 m.w.N.; vgl. auch Mehrtens/Brandenburg, Die Berufskrankheitenverordnung, Kommentar, E § 9 Rdnr. 26.2).
  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.01.2011 - L 8 U 4946/08
    Lässt sich eine Tatsache nicht nachweisen oder ein Kausalzusammenhang nicht wahrscheinlich machen, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast (Feststellungslast) zu Lasten dessen, der einen Anspruch aus der nicht erwiesenen Tatsache bzw. dem nicht wahrscheinlich gemachten Kausalzusammenhang für sich herleitet (BSGE 19, 52, 53; 30, 121, 123; 43, 110, 112).
  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.01.2011 - L 8 U 4946/08
    Lässt sich eine Tatsache nicht nachweisen oder ein Kausalzusammenhang nicht wahrscheinlich machen, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast (Feststellungslast) zu Lasten dessen, der einen Anspruch aus der nicht erwiesenen Tatsache bzw. dem nicht wahrscheinlich gemachten Kausalzusammenhang für sich herleitet (BSGE 19, 52, 53; 30, 121, 123; 43, 110, 112).
  • BSG, 31.10.1969 - 2 RU 40/67

    Hinterbliebenenrente - Tödlicher Verkehrsunfall - Unfallursache - Alkoholbedingte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.01.2011 - L 8 U 4946/08
    Lässt sich eine Tatsache nicht nachweisen oder ein Kausalzusammenhang nicht wahrscheinlich machen, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast (Feststellungslast) zu Lasten dessen, der einen Anspruch aus der nicht erwiesenen Tatsache bzw. dem nicht wahrscheinlich gemachten Kausalzusammenhang für sich herleitet (BSGE 19, 52, 53; 30, 121, 123; 43, 110, 112).
  • LSG Hessen, 22.11.2016 - L 3 U 76/13

    Bei einem bisegmentalen LWS3Bandscheibenschaden und dem Fehlen einer

    Um trotz fehlender Begleitspondylose bei einer solchen Erkrankung von einem belastungskonformen Schadensbild ausgehen zu können, fordert der Senat in seiner ständigen Rechtsprechung (Urteile des Senats vom 20. April 2010 - L 3 U 212/06, vom 27. März 2012 - L 3 U 81/11 - juris; vom 18. August 2009 - L 3 U 202/04 -juris; ebenso LSG Bayern, Urteile vom 31. Januar 2013 - L 17 U 244/06 - juris sowie vom 20. August 2009 - L 2 U 330/07 - juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Januar 2011 - L 8 U 4946/08 - juris; neuerdings ebenso Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 9. Auflage, Seite 537, Fußnote 293) auch in einer dritten LWS-Bandscheibe den Hinweis auf eine belastungsinduzierte Veränderung .
  • LSG Sachsen, 17.05.2018 - L 2 U 61/15
    So hat das Bundessozialgericht im Zusammenhang mit den BK 2108 und 2110 ausgeführt, dass es nach dem derzeitigen Stand der arbeitsmedizinischen Erkenntnisse nicht möglich sei, bei einer bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule die unterschiedlichen Einwirkungen im Sinne der Berufskrankheiten Nr. 2108 und Nr. 2110 hinsichtlich ihres Beitrags zur Entstehung der Krankheit sowie den Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit des Versicherten voneinander zu trennen (BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 9/05 R - juris Rn. 21 unter Verweis auf: Brandenburg, BG 1993, 791, 794; Schönberger/Mehr-tens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 7. Aufl. 2003, 8.3.5.5.3.1, S. 570; Dupuis/Hartung, BG 1994, 346, 348; Schäfer/Hartung, ASUmed 34 (1999), 143; Dupuis, ASUmed 36 (2001), 422, 427; Konsensempfehlungen "Medizinische Beurteilungskriterien zu bandscheibenbedingten BKen der LWS", Trauma und Berufskrankheit 3/2005, 211 ff, 1.1.2; Konietzko/Dupuis/Letzel, Handbuch der Arbeitsmedizin, Abschn IV, 3.5.2, S. 5; so auch LSG BW, Urteil vom 28. Januar 2011 - L 8 U 4946/08 - juris Rn. 35).

    Eine in der abschließenden Liste der Anlage 1 zur BKV nicht aufgeführte neue Berufskrankheit, die aus verschiedenen Tatbeständen zusammengefasst und daher unzulässig wäre, ist in der kumulativen Berücksichtigung der wirbelsäulenbelastenden Expositionen nicht zu sehen (vgl. LSG BW, Urteil vom 28. Januar 2011 - L 8 U 4946/08 - juris Rn. 35).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2018 - L 8 U 2619/16
    In den am 04.08.2005 veröffentlichten Konsensempfehlungen der interdisziplinären Arbeitsgruppe "Medizinische Beurteilungskriterien bei den Berufskrankheiten der Lendenwirbelsäule" (Trauma und Berufskrankheit 3, 2005, S. 211 ff. Konsensempfehlungen) entsprechen die im vollen Konsens aller Teilnehmer verabschiedeten Kriterien zur Überzeugung des Senats der gegenwärtigen herrschenden Meinung der Wissenschaft, welche der Senat daher in ständiger Rechtsprechung (vgl. stellvertretend Urteil des Senats 28.01.2011 - L 8 U 4946/08 - juris = www.sozialgerichtsbarkeit.de) seiner Entscheidung zugrunde legt.

    Nach der Rechtsprechung des Senats zur BK Nr. 2108 (vgl. u.a. Urteile des Senats vom 28.01.2011 a.a.O. und vom 26.10.2012 - L 8 U 4948/10 - unveröffentlicht) sind unter bandscheibenbedingten Erkrankungen der Lendenwirbelsäule chronische oder chronisch wiederkehrende Beschwerden mit Funktionseinschränkungen der Lendenwirbelsäule zu verstehen, die ursächlich auf eine Bandscheibenschädigung zurückzuführen sind oder mit einer solchen in einer kausalen Wechselbeziehung stehen (vgl. BSG 31.05.2005, SozR 4 5671 Anl. 1 Nr. 2108 Nr. 2; Brandenburg, BG 1993, 791/794).

  • LSG Baden-Württemberg, 01.06.2015 - L 8 U 3719/14
    In den am 04.08.2005 veröffentlichten Konsensempfehlungen der interdisziplinären Arbeitsgruppe "Medizinische Beurteilungskriterien bei den Berufskrankheiten der Lendenwirbelsäule" (Trauma und Berufskrankheit 3, 2005, S. 211 ff - Konsensempfehlungen -) entsprechen die im vollen Konsens aller Teilnehmer verabschiedeten Kriterien zur Überzeugung des Senats der gegenwärtigen herrschenden Meinung der Wissenschaft, welche der Senat daher in ständiger Rechtsprechung (vgl. stellvertretend Urteil des Senats vom 28.01.2011 - L 8 U 4946/08 -, juris, www.sozialgerichtsbarkeit.de) seiner Entscheidung zugrunde legt.

    Nach der Rechtsprechung des Senats zur BK Nr. 2108 (vgl. u.a. Urteile des Senats vom 28.01.2011 - L 8 U 4946/08 -, juris, www.sozialgerichtsbarkeit.de und vom 26.10.2012 - L 8 U 4948/10 -, unveröffentlicht) sind unter bandscheibenbedingten Erkrankungen der Lendenwirbelsäule chronische oder chronisch wiederkehrende Beschwerden mit Funktionseinschränkungen der Lendenwirbelsäule zu verstehen, die ursächlich auf eine Bandscheibenschädigung zurückzuführen sind oder mit einer solchen in einer kausalen Wechselbeziehung stehen (vgl. BSG Urteil vom 31.05.2005, SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 2108 Nr. 2; Brandenburg, BG 1993, 791/794).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.04.2020 - L 8 U 3645/19
    In den am 04.08.2005 veröffentlichten Konsensempfehlungen der interdisziplinären Arbeitsgruppe "Medizinische Beurteilungskriterien bei den Berufskrankheiten der Lendenwirbelsäule" (Trauma und Berufskrankheit 3, 2005, S. 211 ff. Konsensempfehlungen) entsprechen die im vollen Konsens aller Teilnehmer verabschiedeten Kriterien zur Überzeugung des Senats der gegenwärtigen herrschenden Meinung der Wissenschaft, welche der Senat daher in ständiger Rechtsprechung (vgl. stellvertretend Urteil des Senats 28.01.2011 - L 8 U 4946/08 - juris = www.sozialgerichtsbarkeit.de) seiner Entscheidung zugrunde legt.

    Nach der Rechtsprechung des Senats zur BK Nr. 2108 (vgl. u.a. Urteile des Senats vom 28.01.2011 a.a.O. und vom 26.10.2012 - L 8 U 4948/10 - unveröffentlicht) sind unter bandscheibenbedingten Erkrankungen der Lendenwirbelsäule chronische oder chronisch wiederkehrende Beschwerden mit Funktionseinschränkungen der Lendenwirbelsäule zu verstehen, die ursächlich auf eine Bandscheibenschädigung zurückzuführen sind oder mit einer solchen in einer kausalen Wechselbeziehung stehen (vgl. BSG 31.05.2005, SozR 4 5671 Anl. 1 Nr. 2108 Nr. 2; Brandenburg, BG 1993, 791/794).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.11.2016 - L 8 U 1452/16
    In den am 04.08.2005 veröffentlichten Konsensempfehlungen der interdisziplinären Arbeitsgruppe "Medizinische Beurteilungskriterien bei den Berufskrankheiten der Lendenwirbelsäule" (Trauma und Berufskrankheit 3, 2005, S. 211 ff. Konsensempfehlungen) entsprechen die im vollen Konsens aller Teilnehmer verabschiedeten Kriterien zur Überzeugung des Senats der gegenwärtigen herrschenden Meinung der Wissenschaft, welche der Senat daher in ständiger Rechtsprechung (vgl. stellvertretend Urteil des Senats vom 28.01.2011 L 8 U 4946/08, juris, www.sozialgerichtsbarkeit.de) seiner Entscheidung zugrunde legt.

    Nach der Rechtsprechung des Senats zur BK Nr. 2108 (vgl. u.a. Urteile des Senats vom 28.01.2011 a.a.O. und vom 26.10.2012 L 8 U 4948/10 unveröffentlicht) sind unter bandscheibenbedingten Erkrankungen der Lendenwirbelsäule chronische oder chronisch wiederkehrende Beschwerden mit Funktionseinschränkungen der Lendenwirbelsäule zu verstehen, die ursächlich auf eine Bandscheibenschädigung zurückzuführen sind oder mit einer solchen in einer kausalen Wechselbeziehung stehen (vgl. BSG Urteil vom 31.05.2005, SozR 4 5671 Anl. 1 Nr. 2108 Nr. 2; Brandenburg, BG 1993, 791/794).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.08.2014 - L 8 U 5071/12
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteile des Senats vom 28.01.2011 - L 8 U 4946/08 -, juris, www.sozialgerichtsbarkeit.de und vom 26.10.2012 - L 8 U 4948/10 -, unveröffentlicht) sind unter bandscheibenbedingten Erkrankungen der Lendenwirbelsäule chronische oder chronisch wiederkehrende Beschwerden mit Funktionseinschränkungen der Lendenwirbelsäule zu verstehen, die ursächlich auf eine Bandscheibenschädigung zurückzuführen sind oder mit einer solchen in einer kausalen Wechselbeziehung stehen (vgl. BSG Urteil vom 31.05.2005, SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 2108 Nr. 2; Brandenburg, BG 1993, 791/794).

    Zwar hat der Senat bereits entschieden, das es der Feststellung einer Berufskrankheit nach Nr. 2108 nicht entgegen steht, wenn das Vollbild einer belastungskonformen Bandscheibenschädigung erst nach Aufgabe der wirbelsäulenschädigenden Tätigkeit entstanden ist (vorliegend nach dem 20.08.2008), sofern das Fortschreiten der Bandscheibendegeneration nach Expositionsende noch der belastungsinduzierten Bandscheibenschädigung zuzuschreiben ist (Urteil des Senats vom 28.01.2011, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2012 - L 8 U 4907/11
    Unter bandscheibenbedingten Erkrankungen der Lendenwirbelsäule sind chronische oder chronisch wiederkehrende Beschwerden mit Funktionseinschränkungen der Lendenwirbelsäule zu verstehen, die ursächlich auf eine Bandscheibenschädigung zurückzuführen sind oder mit einer solchen in einer kausalen Wechselbeziehung stehen (vgl. BSG Urteil vom 31.05.2005, SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 2108 Nr. 2; ebenso ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 28.01.2011 - L 8 U 4946/08 -, juris, www.sozialgerichtsbarkeit.de; Brandenburg, BG 1993, 791/794).

    In den am 04.08.2005 veröffentlichten Konsensempfehlungen der interdisziplinären Arbeitsgruppe "Medizinische Beurteilungskriterien bei den Berufskrankheiten der Lendenwirbelsäule" (Trauma und Berufskrankheit 3, 2005, S. 211 ff.), die insoweit den derzeitigen Stand der medizinischen Wissenschaft widerspiegeln und die der Senat daher in ständiger Spruchpraxis (Senatsurteil vom 28.01.2011, a.a.O.) seiner Entscheidung zugrundelegt, ist Grundvoraussetzung für die Anerkennung eines Ursachenzusammenhangs eine nachgewiesene bandscheibenbedingte Erkrankung, die ihrer Ausprägung nach altersuntypisch sein muss, bei ausreichender beruflicher Belastung mit plausibler zeitlicher Korrelation zur Entwicklung der bandscheibenbedingten Erkrankung (vgl. Konsensempfehlungen a.a.O., Nr. 1.4, S. 216).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2012 - L 8 U 250/12
    Außerdem gewährt die Beklagte in Ausführung des Urteils des Senats vom 28.01.2011 (L 8 U 4946/08) Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um 20 v. H. ab 07.12.2002 wegen der festgestellten Berufskrankheit nach Nr. 2108 und Nr. 2110 (bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule) der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV).

    Der Senat hat die Verwaltungsakten der Beklagten und die Akte des Sozialgerichts und außerdem die Akten der Berufungsverfahren L 11 R 3440/08 und L 8 U 4946/08 beigezogen.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.06.2014 - L 6 U 60/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 -

    Die Beklagte hat hierzu die beratende Stellungnahme der Chirurgin/Unfallchirurgin Dr. W. vom 30. Mai 2013 vorgelegt und darauf verwiesen, dass zur Abgrenzung des medizinischen Zusatzkriteriums der Konstellation B2 von der Grundkonstellation der Fallgruppe B nach den Urteilen der Landessozialgerichte Bayern vom 20. August 2009 (L 2 U 330/07) und Baden-Württemberg vom 28. Januar 2011 (L 8 U 4946/08) mindestens drei Segmente betroffen sein müssten.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2016 - L 8 U 4098/15
  • SG Karlsruhe, 06.02.2015 - S 1 U 2709/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2014 - L 8 U 1614/12
  • LSG Baden-Württemberg, 14.10.2011 - L 8 U 3972/10
  • LSG Baden-Württemberg, 24.07.2015 - L 8 U 3594/13
  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2013 - L 6 U 1456/09
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2018 - L 8 U 3452/16
  • LSG Baden-Württemberg, 20.05.2016 - L 8 U 4242/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2015 - L 14 U 24/12
  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2014 - L 8 U 5231/12
  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2014 - L 9 U 5303/13
  • LSG Baden-Württemberg, 16.08.2019 - L 8 U 1267/18
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2012 - L 8 U 5789/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2011 - L 3 U 379/09
  • LSG Baden-Württemberg, 07.04.2017 - L 8 U 2242/16
  • LSG Baden-Württemberg, 19.01.2015 - L 8 U 1356/14
  • LSG Baden-Württemberg, 31.08.2012 - L 8 U 4519/10
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